Zulassungsbescheinigung

Mit der Zulassung eines Fahrzeugs wird seit dem 01.10.2005 eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgefertigt und ausgehändigt. Für zuvor zugelassene Fahrzeuge war es der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief.
Nach §11 Absatz 5 FZV ist die Zulassungsbescheinigung Teil I stets mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen.

Die Zulassungsbescheinigung (Teil 1+2) ist mit dem Kennzeichen eine zusammengesetzte Urkunde und dokumentiert die Zulassung eines Fahrzeugs.

COC

Inhaltlich sind dort alle fahrzeugspezifischen sowie typenspezifische Daten enthalten. Als technische Datenbasis und zur Harmonisierung der Zulassung dient die Übereinstimmungserklärung [Certificate of Confirmity (CoC)], die jedem neuen Fahrzeug beizulegen ist und nur dann die Zulassung des Fahrzeugs in dem Land der EU ermöglicht.(1 Jedoch werden hier nicht alle Informationen übernommen, was bei einer Verkehrskontrolle die Arbeit erschwert. So ist bei der Bereifung die kleinste zulässige Größe angegeben, während in der Übereinstimmugnserklärung alle zulässigen Größen angegeben sind. Diese Daten liegen beim Kraftfahrt-Bundesamt in einer Typendatenbank vor, jedoch ist es nicht durch das polizeiliche Recherchesystem ZEVIS abrufbar. Neben der Reifengröße sind weitere Angaben wie Halter, Kennzeichen(schild), Fahrzeugidentifikationsnummer, Hersteller, Modell und Typ, Hauptuntersuchung und Angaben im Feld (22) Bemerkungen vor Ort überprüfbar. Ob der Inhalt des Dokuments echt ist, lässt sich nur durch Abgleich von ZEVIS herausfinden. Das Papier selber hat eigene fälschungserschwerende Sicherheitsmerkmale.


Schein

Auf dem Trägermaterial (also dem Papier selbst) befindet sich:

Der Aufdruck weist folgende fälschungserschwerede Merkmal auf:

Es lohnt sich also eine UV-Lampe als Ausrüstung dabei zu haben und mit einem "schnellen Blick" die Echtheit solch eines Dokuments zu prüfen.




1) Huppertz - Zulasung von Fahrzeugen Rn. 1023