dürfen nicht zum Heben von Lasten verwendet werden
Einsatz unter chemischen Einflüssen, wie z.B. Säuren, Laugen ist verboten
Als Werkstoffe für Zurrketten sollten kurzgliedrige Rundstahlketten der Güteklasse 8 verwendet werden. Die DIN - EN 12195 Teil 3 legt die Sicherheitsanforderungen für Zurrketten fest.
Aufbau einer Zurrkette
Handhabung von Zurrketten
Es ist darauf zu achten, dass die Zurrkette nicht durch scharfe Kanten der Ladung beschädigt wird.
Es sind nur lesbar gekennzeichnete und mit Anhänger versehene Zurrketten zu verwenden.
Zurrketten dürfen nicht überlastet werden: die maximale Handkraft von 500 N darf nur mit einer Hand aufgebracht werden, und mechanische Hilfsmittel wie z. B. Stangen, Hebel etc. dürfen nicht verwendet werden, sofern sie nicht Teil des Spannelementes sind.
Geknotete oder mit Bolzen und Schrauben verbundene Zurrketten dürfen nicht verwendet werden.
Schäden an den kennzeichnenden Anhängern und den Ketten selber sind zu vermeiden.
Die Zurrketten und die Kanten der Ladung sind vor Abrieb sowie vor Schädigung zu schützen, indem Schutzüberzüge und/oder Kantenschoner verwendet werden.
Ablegereife von Zurrketten
Die folgenden Punkte sind als Anzeichen von Schäden zu betrachten:
bei Rundstahlketten: Oberflächenrisse, Dehnung von mehr als 3 %, Verschleiß von mehr als 10 % der Nenndicke, sichtbare Verformungen;
bei Verbindungsteilen und Spannelementen: Verformungen, Risse, starke Anzeichen von Verschleiß, Anzeichen von Korrosion.
Es dürfen keine Beschädigungen an Spann- und Schnellspannschlössern vorhanden sein.
Beispiele von Beschädigungen, die zur Ablegereife führen
Verbogener Kettenhaken, zudem ohne Sicherungsmechanismus
Selbstgebauter Kettenhaken. Kette ist nicht geprüft, und der Anschlagpunkt ist zu schwach.